Allgemeine Geschäftsbedingungen Miani Office Solutions, Tannstrasse 24, 8307 Effretikon
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 23.3.2022
I. Allgemeiner Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bestimmungen des Allgemeinen Teils der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle mit der Miani Office Solutions (nachfolgend: M+) abgeschlossenen Verträge (Kaufvertrag, Leasingvertrag, Mietvertrag, Servicevertrag, Print-Vertrag). Sie gelten insbesondere auch für Verträge, welche über den Internet-Shop (www.miani.tech) oder auf andere Weise, wie z.B. über Telefon, Fax oder E-Mail, zustande kommen. Sofern Bestimmungen des Allgemeinen Teils der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur auf einzelne der mit M+ geschlossenen Verträge Anwendung finden, wird darauf ausdrücklich aufmerksam gemacht. Die Rangfolge innerhalb der Vertragsdokumente bestimmt sich wie folgt:
1. Hauptvertrag;
2. Besonderer Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
3. Allgemeiner Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Erfüllungsort
2.1 Erfüllungsort bei Kauf-, Miet-, Leasing- und (mit Bezug auf die Überlassung der Geräte) Print Verträgen ist grundsätzlich der Sitz der M+. Dies gilt auch für die Rückgabe der Geräte sowie für den Fall, dass M+ den Versand der Geräte übernimmt.
2.2 Verpflichtet sich M+ bei Kauf-, Miet-, Leasing- oder Print-Verträgen zusätzlich zur Installation der Geräte am im Vertrag genannten Bestimmungsort, ist letzterer auch der Erfüllungsort.
3. Technische Daten und Nutzung von elektronischen Medien
3.1 M+ ist nicht Herstellerin der angebotenen Produkte. Alle technischen Informationen, Daten und Abmessungen basieren auf den Angaben der betreffenden Hersteller und sind keine Zusicherungen der M+ für spezifische Eigenschaften. M+ schliesst jegliche Haftung aus allfälligen falschen Informationen aus.
3.2 M+ leistet keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verfügbarkeit der Daten im Internet-Shop oder auf den in kundeneigenen Netzen nutzbaren elektronischen Katalogen. M+ übernimmt daher keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter aus fehlerhaften Daten auf den Internetseiten von M+ sowie aus Vertraulichkeitsverletzungen oder Fehlern beim Transport von Daten und Inhalten im Internet, welche durch über das Internet abgewickelten Transaktionen entstehen.
4. Preise
4.1 Die im Vertrag aufgeführten Preise umfassen die im Vertrag vereinbarten Leistungen (exkl. MwSt. und andere allfällige Steuern und Abgaben). Allfällige Lieferkosten sind auf murotex.ch ersichtlich oder werden dem Kunden auf Anfrage bekannt gegeben. Sind die Preise nicht in Schweizer Franken angegeben, sind sie in Schweizer Franken oder in der schriftlich vereinbarten Währung zu bezahlen.
4.2 Zubehör, Datenaufbereitung und Installationsmaterial wie Kabel, Stecker usw. werden gesondert zum Listenpreis oder pauschal in Rechnung gestellt.
4.3 Bei den Produktpreisen handelt es sich um Tagespreise, welche häufigen Schwankungen unterliegen. Massgebend ist jeweils der am Tag der Bestellung im Internet-Shop ersichtliche oder durch M+ auf andere Art bekannt gegebene Preis. Bei Dauerverträgen (Miet-, Leasing- oder Print-Verträgen) akzeptiert der Kunde während der Vertragsdauer marktbedingte Preisänderungen betreffend Verbrauchsmaterial und Seitenpreisen. M+ kündigt solche Preisänderungen jeweils mindestens einen Monat vor deren Inkrafttreten an.
5. Zahlungskonditionen
5.1 Die Rechnungen von M+ sind ab Rechnungsdatum innert dreissig Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig (Zahlungsfrist). Dieser Fälligkeitstermin (letzter Tag der Zahlungsfrist) stellt einen Verfalltag im Sinne von Art. 102 Abs. 2 OR dar.
5.2 Ohne gegenteilige ausdrückliche Mitteilung des Kunden gilt eine Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist als angenommen. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der Zahlungsfrist, gerät er – vorbehaltlich der Regelung bei der Miete, siehe Ziffer II.C.3.1, und beim Print-Vertrag, siehe Ziffer II.E.3.1 – ohne Mahnung in Verzug und es wird monatlich ein Verzugszins von 4% zuzüglich allfällige Mahnspesen von CHF 40.-- pro Mahnung zur Zahlung fällig. Die Geltendmachung von allfälligen weiteren Bearbeitungsspesen bleibt vorbehalten. Im Weiteren finden die Verzugsbestimmungen des Besonderen Teils der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.
6. Sicherheitsleistung M+ behält sich ausdrücklich vor, für Geräte, welche während der Vertragsdauer in ihrem Eigentum verbleiben, eine Sicherheitsleistung in Form einer Barzahlung oder einer Bankgarantie einer Schweizer Grossbank zu verlangen.
7. Übergabe oder Lieferung von Geräten
7.1 Ist keine Lieferung vereinbart, erfolgt die Übergabe der verkauften, gemieteten, geleasten oder gestützt auf den Print-Vertrag überlassenen Geräte an den Kunden vorbehältlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung am Sitz der M+. Ist Lieferung der Geräte vereinbart, erfolgt die Lieferung durch M+ oder durch einen von ihr beauftragten Dritten an den im Vertrag genannten Bestimmungsort.
7.2 massgebend für den geplanten Zeitpunkt der Übergabe ist das im Vertrag vereinbarte Übergabe- oder Lieferdatum. Dabei handelt es sich um einen Richttermin, um dessen Einhaltung sich die M+ in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemüht. Aus der Nichteinhaltung dieses Richttermins kann der Kunde weder Ansprüche irgendwelcher Art gegenüber M+ ableiten noch vom Vertrag zurücktreten oder diesen sonst wie auflösen.
7.3 Der Kunde hat die Geräte umgehend nach Erhalt zu prüfen. Allfällige Mängel an den Geräten hat der Kunde M+ innert zehn Tagen ab Übergabe oder Lieferung durch Einschreibebrief zur Kenntnis zu bringen, andernfalls gelten die Geräte als mängelfrei genehmigt. Im Falle eines rechtzeitig gerügten Mangels bei Übergabe oder Lieferung der Geräte stehen dem Kunden die im Besonderen Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnten Mängelbehebungsrechte zur Verfügung.
8. Widerruf von Bestellungen und Rückgaberecht
8.1 Bestellungen können nur so lange widerrufen werden, als diese durch M+ noch nicht ausgeführt bzw. bearbeitet wurden.
8.2 Die Rückgabe bestellter Produkte ist grundsätzlich nicht möglich. Die Originalrechnung ist unabhängig von einer allfälligen Rückgabe vollumfänglich zu bezahlen. M+ ist jedoch bemüht, aus Kulanz auf Anfrage Rückgaben gegen Gutschrift zuzulassen, wenn die nachfolgenden kumulativen Voraussetzungen erfüllt sind: - Das Produkt ist ungebraucht und wird in ungeöffneter und einwandfreier Originalverpackung innert 10 Tagen ab Lieferscheindatum an M+ zurückgesandt. - Das Produkt ist funktionstüchtig und enthält sämtliche Bestandteile und Zubehör. - Die Rücklieferung enthält eine Lieferscheinkopie mit deutlicher Kennzeichnung der zu retournierende Produkte.
8.3 M+ kann dem Kunden die mit der Rücknahme von Produkten entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen. Diese betragen in der Regel 20% des im Zeitpunkt der Rückgabe massgeblichen Produktpreises und werden bei der auszustellenden Gutschrift in Abzug gebracht.
8.4 gänzlich von der Möglichkeit des Bestellungswiderrufs sowie vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind Produkte, welche M+ nicht in ihrem aktuellen Sortiment führt sowie Produkte, welche M+ grundsätzlich nicht an Lager hält.
9. Installation von Geräten
9.1 M+ sorgt für die Installation der verkauften, gemieteten, geleasten oder im Rahmen des Print-Vertrages zum Gebrauch überlassenen Geräte am im Vertrag genannten Bestimmungsort, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde. Massgebend für den Zeitpunkt der Installation ist der zwischen M+ und dem Kunden vereinbarte Installationstermin. Der Kunde sorgt auf seine Kosten für die erforderlichen Installationseinrichtungen und allfällig erforderliches Personal (z.B. elektrische Leitungen oder Anschlüsse an öffentlichen oder privaten Kommunikationsnetzen, IT-Spezialist). Insbesondere leistet er Gewähr dafür, dass die für die Geräte erforderlichen elektrischen Anschlüsse gemäss den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften zur Verfügung stehen. Das Gerät wird ohne Netzwerkkabel geliefert.
9.2 Der Kunde verpflichtet sich, spätestens 7 Tage vor dem Liefertermin M+ über allfällige Umstände zu informieren, welche die Gerätelieferung erschweren könnten. Dazu gehören insbesondere: - Wendeltreppen; - Treppen mit engen Kurven oder zu kleinem Zwischenboden zum Wenden; - Liftkabinen mit zu geringer Fläche und/oder Maximalbelastung; - zu schmale Türen und Korridore. Auf Anfrage stellt M+ dem Kunden vor der Gerätelieferung eine Liste mit den zu prüfenden Umständen zur Verfügung. M+ hat das Recht, dem Kunden zusätzliche Aufwendungen zur Durchführung einer Lieferung unter erschwerten Bedingungen separat in Rechnung zu stellen.
9.3 Die Kosten für Lieferungen, die aufgrund eines Verschuldens des Kunden nicht erfolgen oder abgebrochen werden müssen, werden nicht rückerstattet. Die Durchführung einer neu angesetzten Lieferung wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
9.4 Wird die Installation nicht durch M+ vorgenommen, hat sich der Kunde oder der allfällig damit beauftragte Dritte bei der Installation an die dem jeweiligen Gerät beiliegenden oder vom Hersteller auf andere Weise zur Verfügung gestellten Installationsvorschriften zu halten. M+ haftet nicht für Schäden, die der Kunde oder ein Dritter durch Nichtbeachtung der Installationsvorschriften oder auf andere Weise am Gerät oder anderweitig verursacht hat. Miani Office Solutions Tannstrasse 24 8307 Effretikon Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 23.3.2022
9.5 Bei Mängeln an den installierten Geräten findet Ziffer 7.3 vorstehend sinngemäss Anwendung.
10. Annahmeverzug des Kunden
10.1 Werden der Versand oder die Zustellung der Geräte oder die Serviceleistungen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert oder nimmt der Kunde die Geräte oder die Serviceleistungen nicht an oder wird er bei deren Lieferung oder Installation oder bei Anbietung der Serviceleistungen nicht angetroffen, so gerät der Kunde in Annahmeverzug. Serviceleistungen von M+ verfallen, sofern sie nicht ohne übermässigen Mehraufwand nachgeholt werden können. Die durch den Annahmeverzug entstehenden Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. Nach fruchtlosem Ablauf einer von M+ dem Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist hat M+ im Weiteren das Recht, - die Lagerung an einem von M+ zu benennender Ort gegen Ersatz der Lager- und Umschlagskosten sowie der Transportkosten vorzunehmen, oder - anderweitig über die Geräte zu verfügen und den Kunden mit Geräten später zu beliefern, oder - vom Vertrag zurückzutreten.
10.2 Der Kunde haftet für jeglichen Schaden, der M+ infolge des Annahmeverzuges des Kunden erwächst.
11. Bereitstellung von Verbrauchsmaterial
11.1 Verbrauchsmaterial ist dasjenige Material, welches vom jeweiligen Hersteller des Gerätes, mit welchem es vertragsgemäss verwendet wird, als solches bezeichnet wird.
11.2 Die Bereitstellung sämtlicher Verbrauchsmaterialien wie Toner und vom Kunden austauschbarer Einheiten durch M+ kann vertraglich vereinbart werden. M+ wird diesfalls den Materialverbrauch des Kunden mit den Zählerständen abgleichen. Sollte der Kunde gegenüber M+ im Zahlungsrückstand sein, behält sich M+ vor, erteilte Aufträge nicht auszuführen.
11.3 M+ wird sich im wirtschaftlich vertretbaren Umfang bemühen, Verbrauchsmaterial innerhalb von drei (3) Werktagen nach Bestellung zu liefern.
11.4 Verbrauchsmaterial, welches dem Kunden im Rahmen eines Vertrages mit M+ zur Verfügung gestellt wird, darf ausschliesslich mit Geräten, auf welche sich der erwähnte Vertrag bezieht, verwendet werden. M+ prüft regelmässig, ob Verbrauchsmaterial nur für die unter den Verträgen registrierten Geräte eingesetzt werden. Der Kunde unterstützt M+ bei dieser Prüfung und stellt die erforderlichen Informationen jederzeit auf erstes Verlangen zur Verfügung. Bestehen aufgrund der Prüfung oder aus anderen Gründen Hinweise dafür, dass Verbrauchsmaterial für andere als die mit dem Vertrag zusammenhängenden Geräte eingesetzt wird, verlangt M+ das entsprechende Verbrauchsmaterial vom Kunden entschädigungslos zurück. M+ kann im Übrigen das vertragswidrig verwendete Verbrauchsmaterial nachträglich in Rechnung stellen.
11.5 M+ behält sich das Recht vor, jederzeit vom Kunden die Zählerstände sämtlicher zur Verfügung gestellten Geräte (Kauf, Leasing, Miete oder Print-Vertrag) einzufordern.
12. Verzug von M+ Für den Fall, dass sich M+ aufgrund eines ausdrücklich als verbindlich festgesetzten Termins mit der Lieferung oder Installation von Geräten oder mit Serviceleistungen aus von M+ verschuldeten Gründen in Verzug befindet, so hat der Kunde M+ eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen anzusetzen, bevor er vom Vertrag zurücktreten kann. Der Umfang der Haftung von M+ im Falle eines beim Kunden durch den Verzug eingetretenen Schadens bestimmt sich abschliessend nach Ziff. 13 (vgl. nachfolgend).
13. Haftung von M+
13.1 M+ schliesst jede Haftung für leichte sowie mittlere Fahrlässigkeit und auf das Verhalten ihrer Hilfspersonen oder Subunternehmer zurückzuführende Schäden aus.
13.2 Im Übrigen wird, soweit gesetzlich zulässig, die kumulierte Haftung von M+ für direkte Schäden, einschliesslich Ansprüchen aus Nichterfüllung, Verzug oder Sorgfaltsverletzung, auf die Höhe des Kaufpreises oder einer jährlichen Vertragsgebühr begrenzt.
13.3 Ferner übernimmt M+ keine Haftung für indirekte, mittelbare oder Folge-Schäden (entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Produktionsausfälle, Verdienstausfall, Mehraufwendungen, Kosten und Ersatz für die vom Kunden getätigte Beschaffung von Ersatzprodukten oder Ersatzleistungen und Verlust oder Wiederherstellung von Daten und/oder Software, etc.).
13.4 M+ haftet nicht, wenn sie aus Gründen, die nicht sie zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung des Vertrages gehindert wird.
13.5 Für im Hauptvertrag separat aufgeführte Software bestimmt sich der Umfang der Haftung ausschliesslich nach den der Software allfällig beigelegten Separaten Vertragsbestimmungen.
14. Verrechnungsverbot Soweit gesetzlich zulässig, sind Verrechnungen irgendwelcher Forderungen des Kunden mit Forderungen der M+ ausgeschlossen.
15. Datenschutz Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden ist das Bearbeiten und Bekanntgeben von Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes unumgänglich. Ohne anderslautende Vereinbarung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass M+ solche Daten im Rahmen des Datenschutzgesetzes im In- und Ausland - inkl. der Unternehmungsgruppe von M+ – übermitteln, verarbeiten und nutzen darf.
16. Urheberrechte
16.1 M+ stehen sämtliche Urheber- und Schutzrechte an den selbst erbrachten Serviceleistungen zu. Ferner sind die Urheber- und Schutzrechte von Dritten an den durch M+ vertriebenen Produkten und Verbrauchsmaterialien zu respektieren.
16.2 Auch der gesamte Inhalt auf www.miani.tech ist urheberrechtlich geschützt. Das Herunterladen und Ausdrucken einzelner Seiten oder Teile ist erlaubt, sofern weder Copyright-Vermerke noch andere geschützte Bezeichnungen entfernt werden. Sämtliche Urheber- und Schutzrechte verbleiben in jedem Fall bei M+. Das vollständige oder partielle Reproduzieren, elektronische oder konventionelle Übermitteln, Modifizieren, Verknüpfen oder Benützen dieser Website für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von M+ untersagt.
17. Einsatz von Subunternehmern und Übertragung auf Dritte
17.1 M+ ist berechtigt, ihre vertraglichen Verpflichtungen durch Subunternehmer zu erbringen.
17.2 M+ behält sich vor, im Falle einer betriebswirtschaftlich notwendigen Reorganisation das gesamte mit dem Kunden eingegangene Vertragsverhältnis oder Teile desselben auf einen Dritten zu übertragen. Diesfalls erklärt der Kunde seine Zustimmung zur Übertragung. Der Kunde ist nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch M+ berechtigt, Teile des oder das gesamte Vertragsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen. M+ wird diese Zustimmung nicht grundlos verweigern.
18. Salvatorische Klausel Falls sich eine Bestimmung dieses Vertragsverhältnisses als rechtlich nicht zulässig oder nicht durchsetzbar erweist, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertragsverhältnisses dessen ungeachtet uneingeschränkt gültig und in Kraft. Die nicht zulässige oder nicht durchsetzbare Bestimmung soll in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.
19. Ausschliesslichkeit und Schriftlichkeit
19.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Allgemeiner und besonderer Teil) sowie allenfalls ein darin referenzierter Vertrag (Hauptvertrag) stellen die alleinige und ausschließliche Vereinbarung zwischen M+ und dem Kunden in Bezug auf den definierten Vertragsgegenstand dar; sie ersetzen sämtliche diesbezüglichen früheren Absprachen, Kommunikation, Erklärungen oder Vereinbarungen sowie uneinheitliche Bestimmungen zwischen den Parteien. Zusätzliche oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
19.2 Änderungen oder Ergänzungen des Hauptvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit zwingend der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen.
20. Anwendbares Recht Das Rechtsverhältnis zwischen M+ und dem Kunden untersteht dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtübereinkommens.
21. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen M+ behält sich jederzeit Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Änderungen werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise bekanntgegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt. Miani Office Solutions Tannstrasse 24 8307 Effretikon Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 23.3.2022
22. Gerichtsstand
22.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz der M+.
22.2 M+ kann den Kunden jedoch auch an seinem Wohn- bzw. Geschäftssitz oder vor jedem anderen zuständigen Gericht belangen.
Miani Office Solutions Tannstrasse 24 8307 Effretikon Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 23.3.2022 II.
Besonderer Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Kaufvertrag mit M+
1. Zustandekommen und Grundpflichten
1.1 Der Kaufvertrag kommt durch das Akzeptieren der durch den Kunden per Telefon, Brief, Fax, Email oder Internet erfolgten Bestellung durch M+ oder aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung zustande.
1.2 M+ verpflichtet sich zur Übertragung des unbeschwerten Eigentums am Kaufobjekt und der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises.
2. Verzug des Kunden mit der Zahlung des Preises
2.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden mit der Kaufpreiszahlung im Sinne von Ziffer 5.2 des Allgemeinen Teils der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist M+ berechtigt, nach einmaliger Ansetzung einer Nachfrist von dreissig Tagen vom Kaufvertrag zurückzutreten und die allenfalls bereits übergebenen Geräte unter Kostenfolge zurückfordern. Daneben stehen M+ sämtliche gesetzliche Rechte, insbesondere auch diejenigen aus Art. 107 OR, zu.
2.2 Der Kunde haftet für jeglichen Schaden, der M+ infolge des Zahlungsverzuges des Kunden oder infolge eines allfälligen Vertragsrücktrittes von M+ erwachsen.
3. Gewährleistung M+ behebt allfällige, rechtzeitig (im Sinne von Ziffer 7.3 des Allgemeinen Teils der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) durch den Kunden gerügte Mängel an den Geräten im Umfang der für das jeweilige Gerät bestehenden Werksgarantie. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich wegbedungen.
4. Rücktrittsrecht von M+ ist berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen auf einen beliebigen Zeitpunkt mittels schriftlicher Mitteilung vorzeitig aufzulösen, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Kunden im Vergleich zur Zeit des Vertragsschlusses verschlechtern, namentlich bei Zahlungsunfähigkeit oder fruchtloser Pfändung des Kunden. Bereits erbrachte Leistungen und Lieferungen sind zurückzuerstatten. Der Kunde haftet für jeglichen Schaden, der M+ oder ihren Subunternehmern infolge eines solchen Rücktritts erwächst.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben allfällig bereits gelieferte Geräte Eigentum der M+ und dürfen vom Kunden weder verkauft, verpfändet, noch unter einem anderen Rechtstitel an Dritte weitergegeben oder sonst wie belastet werden.
5.2 M+ ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt am Wohnsitz oder Sitz des Kunden vom zuständigen Betreibungsamt geführten Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen und/oder den Vermieter der Geschäftslokalitäten des Kunden darüber zu informieren. Soweit nötig, wird der Kunde hierzu Hand bieten.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, M+ bei einem allfälligen Wohn- oder Geschäftssitzwechsel sofort entsprechend zu informieren. Miani Office Solutions Tannstrasse 24 8307 Effretikon Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 23.3.2022
B. Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Leasingvertrag mit M+
1. Zustandekommen und Grundpflichten
1.1 Der Leasingvertrag kommt durch eine schriftliche Vereinbarung zustande.
1.2 M+ verpflichtet sich, das vereinbarte Leasingobjekt zur Verfügung zu stellen und der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des vereinbarten Leasingzinses, zum vertragsgemässen Unterhalt und Gebrauch sowie zur ordnungsgemässen Rückgabe des Leasingobjektes nach Beendigung des Vertrages.
2. Unterhalt und Gebrauch
2.1 Der Leasingnehmer hat das Leasingobjekt sorgfältig zu gebrauchen und jeden Missbrauch und jede Überlastung des Leasingobjektes zu unterlassen. Für Wertminderungen, die durch unsachgemässe oder zweckwidrige Verwendung entstanden sind, wird der Leasingnehmer dem Leasinggeber schadenersatzpflichtig.
2.2 Die Kosten für den Betrieb des Leasingobjektes als auch die gemäss den Spezifikationen des Herstellers bzw. Anbieter vorzunehmenden Wartungs- und Servicearbeiten sowie Reparaturen, welche über die vertraglich vereinbarten Serviceleistungen hinaus gehen, trägt der Leasingnehmer.
3. Leasingraten und Verzug des Kunden
3.1 Die vereinbarten Leasingraten sind jeweils im Voraus zahlbar. Die Leasingraten sind auch geschuldet, wenn das Leasingobjekt aus irgendwelchen Gründen nur beschränkt oder nicht benutzt werden kann
3.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden mit Leasingraten im Sinne von Ziffer 5.2. des Allgemeinen Teils der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist M+ berechtigt, nach einmaliger vorheriger dreissigtägiger Fristansetzung die gesamthaft noch ausstehenden Leasingzinsen in einer einmaligen Zahlung zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die gesamthaft ausstehenden Leasingzinsen in einer einmaligen Zahlung fordern oder vom Vertrag zurückzutreten kann M+ allerdings nur, wenn der Kunde mit wenigstens zwei Leasingraten, die zusammen mindestens ein Zehntel des Totals der gesamthaft geschuldeten Leasingraten ausmachen, oder mit einer einzigen Ratenzahlung, die mindestens ein Viertel des Totals der gesamthaft geschuldeten Leasingraten ausmacht, oder mit der letzten Leasingrate in Verzug ist.
3.3 Tritt M+ beim Verzug des Kunden nach Lieferung der Geräte vom Vertrag zurück, ist jeder Teil verpflichtet, die empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. M+ hat Anspruch auf eine angemessene Nutzungsentschädigung, für die zwischen der Lieferung der Geräte und ihrer Rücknahme verflossenen Zeit in Höhe der monatlichen Leasingrate multipliziert mit der Anzahl Monate, während derer das Gerät benutzt wurde bzw. überlassen war, inklusive angebrochener Monat. Weiter hat M+ einen Anspruch auf Entschädigung für ausserordentliche Abnutzung sowie auf Schadenersatz, insbesondere für den Fall, dass das zurück gegebene Gerät nicht innert einem Monat einem Dritten gegen Entgelt überlassen werden kann. Der Schadenersatz entspricht diesfalls dem kalkulatorischen Restwert des Gerätes im Zeitpunkt seiner Rückgabe an M+. M+ ist berechtigt, ihre Ansprüche auf angemessene Nutzungsentschädigung und auf Entschädigung für ausserordentliche Abnutzung sowie Schadenersatz mit allfälligen Rückerstattungsansprüchen des Kunden zu verrechnen.
4. Verwendung Der Kunde hat das Leasingobjekt sorgfältig zu gebrauchen und jeden Missbrauch und jede Überlastung des Leasingobjektes zu unterlassen. Für Wertminderungen, die durch unsachgemässe oder zweckwidrige Verwendung entstanden sind, wird der Kunde M+ schadenersatzpflichtig.
5. Gewährleistung M+ behebt allfällige, durch den Kunden gerügte Mängel an den Geräten im Umfang der für das jeweilige Gerät bestehenden Werksgarantie. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich wegbedungen.
6. Kaufoption Nach Ablauf des Vertrages kann der Kunde, sofern er seinen Verpflichtungen vollständig und regelmässig nachgekommen ist, das Gerät oder die Geräte zu dem im Hauptvertrag festgelegten Restpreis erwerben. Diese Kaufoption ist vor Ablauf der ordentlichen Vertragsdauer mittels schriftlicher Erklärung gegenüber M+ auszuüben.
7. Nutzen und Gefahr Mit der Lieferung der Geräte an die Lieferadresse, oder, im Falle besonderer Vereinbarung, an den Spediteur/Frachtführer oder an den stellvertretenden Empfänger, gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.
8. Versicherung
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Geräte vom Tage der Lieferung der Geräte in voller Höhe des Gerätewerts zu versichern.
8.2 Der Leasingnehmer tritt hiermit sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus den erwähnten Versicherungen und allfällige Ansprüche gegen Versicherungen von Drittpersonen an den Leasinggeber ab. Reicht die Versicherungssumme nicht aus, um den dem Leasinggeber entstandenen Schaden zu decken, so ist der Leasingnehmer verpflichtet, die Differenz zu übernehmen. Miani Office Solutions Tannstrasse 24 8307 Effretikon / www.miani.tech Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 23.3.2022
C. Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Mietvertrag mit M+
1. Zustandekommen und Grundpflichten
1.1 Der Mietvertrag kommt durch eine schriftliche Vereinbarung zustande.
1.2 M+ verpflichtet sich, das vereinbarte Mietobjekt zur Verfügung zu stellen und der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des vereinbarten Mietzinses und zur ordnungsgemässen Rückgabe des Mietobjektes nach Beendigung des Vertrages.
2.Vertragsdauer/Kündigung
2.1 Der Mietvertrag wird für eine im Hauptvertrag festzulegende Mindestdauer abgeschlossen. Dieser beträgt in der Regel vier Jahre. Eine vorzeitige ausserordentliche Auflösung gemäss Ziff. 3.1 hiernach bleibt vorbehalten.
2.2 Das Mietverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Kunde das Mietverhältnis nicht drei Monate vor Ablauf der Mindestmietdauer oder der allfällig bereits erfolgten verlängerten Mietdauer schriftlich kündigt.
3. Verzug des Kunden mit der Zahlung des Preises
3.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden mit Mietzinsraten im Sinne von Ziffer 5.2 des Allgemeinen Teils der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist M+ berechtigt, dem Kunden schriftlich eine Zahlungsfrist von 30 Tagen zu setzen, unter der Androhung, dass bei Nichtzahlung innert Frist das Mietverhältnis fristlos gekündigt wird. Ab Datum der Mahnung wird monatlich ein Verzugszins von 4% zuzüglich allfällige Mahnspesen von CHF 40.-- pro Mahnung zur Zahlung fällig. Die Geltendmachung von allfälligen weiteren Bearbeitungsspesen bleibt vorbehalten. Bei Nichtzahlung der geschuldeten Mietzinsraten und/oder der Verzugszinsen und/oder der Mahn bzw. Bearbeitungsspesen innert der gesetzten Frist ist M+ berechtigt, das Mietverhältnis mit dem Kunden fristlos zu kündigen und die übergebenen Geräte unter Kostenfolge zurückzufordern.
3.2 Der Kunde haftet für jeglichen Schaden, der M+ infolge des Zahlungsverzuges des Kunden oder infolge einer allfälligen Vertragsauflösung durch M+ erwächst. Insbesondere haftet er für den gesamten Mietzins bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin.
4.Unterhalt/Mängelbehebung
4.1 M+ wird die Geräte in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand erhalten oder durch entsprechende Geräte ersetzen.
4.2 Dem Kunden obliegen die kleinen, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderlichen Instandhaltungsarbeiten, Aktualisierungen (z.B. durch Firmwareupdates), Reinigungen, Ausbesserungen und kleineren, zumutbaren Reparaturen. Kleinere Schäden hat der Kunde auf eigene Kosten zu beheben.
4.3 Ist eine Reparatur eines Gerätes durch einen wirtschaftlich angemessenen Aufwand nicht möglich und ist gleichzeitig kein entsprechendes Ersatzgerät verfügbar, so ist M+ berechtigt, das Mietverhältnis entschädigungslos vorzeitig zu beenden.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Geräte ausschliesslich vertragsgemäss bzw. sachgerecht zu gebrauchen und zu unterhalten.
5.2 Dem Kunden obliegen die kleinen, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderlichen Reinigungen. Ebenso hat der Kunde für die Behebung von Papierstaus, der Reinigung des Vorlageglases und für das Auswechseln von Verbrauchsmaterialien besorgt zu sein. Dabei darf der Kunde nur von M+ genehmigtes Verbrauchsmaterial oder Ersatzteile verwenden. Allfällige im Zusammenhang mit diesen Arbeiten entstehende direkte und indirekte Schäden gehen zulasten des Kunden.
5.3 Bei dringenden Reparaturen und Massnahmen (Notfälle) ist der Kunde verpflichtet, die für die Abwendung oder Vergrösserung eines Schadens notwendigen Vorkehrungen, soweit möglich und zumutbar, selber zu treffen oder treffen zu lassen. Im Unterlassungsfalle haftet der Kunde für solche Schäden.
5.4 M+ kann die einwandfreie Funktion der Geräte nur dann gewährleisten, wenn der Kunde ausschliesslich von M+ genehmigtes Verbrauchsmaterial oder Ersatzteile verwendet. Reparatur- und Instandhaltungskosten, welche aufgrund des Einsatzes von nicht genehmigten Verbrauchsmaterialien oder Ersatzteilen entstehen, hat der Kunde selbst zu tragen.
5.5. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Kunde M+ das Gerät bzw. die Geräte gereinigt und in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben. Die Kosten des Rücktransports vom Kunden zu M+ trägt der Kunde.
6. Untermiete Der Kunde kann die Geräte nur mit vorgängig eingeholter schriftlicher Zustimmung von M+ untervermieten. Der Kunde hat M+ ein Exemplar des Untermietvertrages auszuhändigen.
7. Versicherung Die Geräte werden vom Kunden auf eigene Kosten gegen alle Risiken versichert. Miani Office Solutions Tannstrasse 24 8307 Effretikon / www.miani.tech Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 23.3.2022
D. Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Servicevertrag mit M+
1. Zustandekommen und Grundpflichten
1.1 Der Servicevertrag kommt durch eine schriftliche Vereinbarung zustande.
1.2 M+ verpflichtet sich, die vereinbarten Serviceleistungen ordnungsgemäss zu erbringen und der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung der vereinbarten Entschädigung.
2. Verzug des Kunden mit der Zahlung des Preises
2.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden mit Rechnungen im Sinne von Ziffer 5.2 des Allgemeinen Teils der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist M+ berechtigt, weitere Serviceleistungen bis zur Zahlung auszusetzen. M+ kann in diesem Fall den Servicevertrag nach unbenutztem Ablauf einer gesetzten Zahlungsfrist von dreissig Tagen und Androhung der fristlosen Kündigung per sofort auflösen.
2.2 Der Kunde haftet für jeglichen Schaden, der M+ infolge des Zahlungsverzuges des Kunden oder infolge einer allfälligen Vertragsauflösung durch M+ erwächst.
3. Leistungsumfang
3.1 Im Preis für die Serviceleistung sind die im Hauptvertrag aufgeführten Leistungen inbegriffen. Zusätzliche Leistungen, insbesondere auch das Beheben von Schäden, welche nicht auf den bestimmungsgemässen Gebrauch des Gerätes zurückzuführen sind, wird M+ separat in Rechnung stellen.
3.2 Wenn der Service im Tonerpreis enthalten ist (z.B. Service Package Level-Pay), werden Reparaturen an den Geräten maximal bis zum aktuellen Zeitwert des Gerätes durchgeführt.
4. Mängelbehebung Im Falle einer auf das Verschulden von M+ zurückzuführenden mangelhaften Serviceleistung hat der Kunde ausschliesslich das Recht auf Wiederholung der Serviceleistung. M+ wird die mangelhafte Serviceleistung nach erfolgter Rüge durch den Kunden innert angemessener Frist wiederholen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Für die sachgerechte Pflege und Benützung der Geräte ist der Kunde verantwortlich.
5.2 M+ kann die einwandfreie Funktion der Geräte nur dann gewährleisten, wenn der Kunde ausschliesslich von M+ genehmigtes Verbrauchsmaterial oder Ersatzteile verwendet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann M+ die Erbringung der Dienstleistung verweigern oder eine gesonderte Entschädigung verlangen.
5.3 Umplatzierungen der Geräte sind auf Rechnung und Gefahr des Kunden vorzunehmen. Sie sind M+ sofort zu melden. Bei M+ anfallende Kosten für Installation und Instruktion aufgrund eines Standortwechsels werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
5.4 Veränderungen der Geräte dürfen ausschliesslich von M+ oder von einem durch sie bestimmten Dritten vorgenommen werden. M+ lehnt jede Haftung für Schäden ab, die auf Veränderungen der Geräte zurückzuführen sind, welche nicht von M+ vorgenommen wurden.
5.5 Zubehör zu den Geräten, dass nicht Gegenstand des Servicevertrages bildet, darf nur nach vorgängiger schriftlicher Genehmigung durch M+ verwendet werden. Verwendet der Kunde solches Zubehör ohne vorgängige schriftliche Genehmigung von M+, so lehnt M+ jede Haftung für daraus entstehende Schäden ab. Alle Aufwendungen, die M+ dadurch entstehen, werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt. Überdies kann M+, M+, nach fruchtlosem Ablauf einer von ihrer gesetzten Frist zur Einholung der Genehmigung unter genauer Spezifikation des eingesetzten Zubehörs vom Vertrag zurücktreten.
5.6 Das Beheben von Schäden, die durch höhere Gewalt, Feuer, Wasser, Einbruch oder sonstige ausserhalb des ordentlichen Gebrauchs liegende Gründe verursacht worden sind, geht zu Lasten des Kunden. Miani Office Solutions, Tannstrasse 24, 8307 Effretikon/ miani.tech Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 23.3.2022
E. Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Print-Vertrag mit M+,
1. Zustandekommen und Grundpflichten
1.1 Der Print-Vertrag kommt durch eine schriftliche Vereinbarung zustande.
1.2 M+, M+, verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen ordnungsgemäss zu erbringen sowie allenfalls die erforderlichen Geräte zur Verfügung zu stellen und der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung der vereinbarten Entschädigung und zur ordnungsgemässen Rückgabe der allfällig zur Verfügung gestellten Geräte nach Beendigung des Vertrages.
2. Entschädigung
2.1 Die geschuldete Entschädigung setzt sich grundsätzlich aus einer monatlichen Pauschale (ausgehend von einem bestimmten Druckvolumen) und aus einem Betrag pro ausgedruckte Seite (Seitenpreis) über dem festgelegten Druckvolumen zusammen.
2.2 Das festgelegte Druckvolumen pro Jahr (bzw. pro Quartalsjahr) bezieht sich dabei auf jedes einzelne Gerät (Seriennummer). Eine Kompensation zwischen verschiedenen Geräten ist nicht möglich. Nicht gedruckte Seiten innerhalb eines Jahres (bzw. Quartalsjahres) verfallen und können nicht auf die nächste Periode übertragen werden.
2.3 M+, ist berechtigt, die monatliche Pauschale und/oder den Seitenpreis unter schriftlicher Voranzeige von 45 Tagen zu erhöhen. Erhöht sich die monatliche Pauschale oder der Seitenpreis innerhalb eines Jahres um mehr als 5% (exkl. MwSt), ist der Kunde berechtigt, innert einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Preiserhöhungsanzeige das Vertragsverhältnis auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der nächsten Preiserhöhung schriftlich zu beenden.
2.4 Während eines Service ausgedruckte Testseiten und leere Seiten werden nicht in Abzug gebracht, da diese bereits bei der Berechnung der monatlichen Pauschale bzw. des Seitenpreises berücksichtig wurden.
3. Verzug des Kunden mit der Zahlung des Preises
3.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden mit Rechnungen im Sinne von Ziffer 5.2 des Allgemeinen Teils der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist M+, berechtigt, dem Kunden schriftlich eine Zahlungsfrist von 30 Tagen zu setzen, unter der Androhung, dass bei Nichtzahlung der PrintVertrag fristlos aufgelöst wird. Ab Datum der Mahnung wird monatlich ein Verzugszins von 4% zuzüglich allfällige Mahnspesen von CHF 40.— pro Mahnung zur Zahlung fällig. Die Geltendmachung von allfälligen weiteren Bearbeitungsspesen bleibt vorbehalten. Zudem ist M+, berechtigt, weitere Serviceleistungen bis zur Zahlung auszusetzen. Bei Nichtzahlung eines geschuldeten Betrages (vereinbartes Entgelt und/oder Verzugszinsen und/oder Mahn- bzw. Bearbeitungsspesen) innert der gesetzten Frist ist M+, berechtigt, das PrintVertragsverhältnis mit dem Kunden fristlos zu kündigen und die M+, übergebenen Geräte unter Kostenfolge zurückzufordern.
3.2 Der Kunde haftet für jeglichen Schaden, der M+, infolge des Zahlungsverzuges des Kunden oder infolge einer allfälligen Vertragsauflösung durch M+, erwächst.
4. Vertragsdauer
4.1 Ist im Hauptvertrag nichts Abweichendes vereinbart wird der Print-Vertrag für eine Mindestdauer von 3 Jahren abgeschlossen. Die Vertragsdauer beginnt mit dem Installationsdatum. Der Print-Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Kunde nicht 3 Monate vor Ablauf der ersten Vertragsdauer oder der jeweiligen Vertragsverlängerung gegenüber M+, die Vertragsauflösung schriftlich bekannt gibt.
4.2 Dieser Vertrag kann in den folgenden Fällen von jeder Partei vollständig oder teilweise frühzeitig außerordentlich gekündigt werden oder von M+, ausgesetzt werden: - wenn die andere Partei diesen Vertrag in wesentlichen Punkten verletzt und diese Verletzung nicht geheilt werden kann, oder wenn diese Verletzung (sofern diese geheilt werden kann) nicht innerhalb von 30 Tagen nach einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung geheilt wird; oder - wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird, ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder Liquidationsantrag eingereicht hat, oder - aus sonstigen wichtigen Gründen.
4.3 Wird der Vertrag aus Gründen, welcher der Kunde zu vertreten hat, frühzeitig, d.h. vor Ablauf der Mindestvertragsdauer oder der Vertragsverlängerung, aufgelöst, so hat der Kunde M+, für den Rest der ordentlichen Vertragsdauer zu entschädigen.
5. Serviceleistungen
5.1 M+, behebt durch den Kunden gerügte Mängel an den Geräten während der Vertragsdauer im Umfang der für das jeweilige Gerät bestehenden Werksgarantie sowie der aufgrund der Bestellung mit dem Anbieter abgeschlossenen Wartungspakete (z.B. CarePack). Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich wegbedungen. Vorbehalten bleiben allfällige im Hauptvertrag durch M+, ausdrücklich zugesicherte Service- und Reparaturleistungen.
5.2 Inbegriffene Serviceleistungen sind: - technische Instandhaltung des Gerätes (Wartungsinterventionen und Störungsbehebungen inkl. Ersatzteile, Arbeit und Wegzeit); - Lieferung von Verbrauchsmaterial (wie z.B. Toner und Bildtrommeln für die Ausgabe in schwarzweiss und/oder Farbe aber exkl. Druck- und Kopienträger und Heftklammern); - kostenloser Austausch von Ersatzteilen (sofern keine unsachgemässe Nutzung des Gerätes vorliegt).
5.3 Folgende Serviceleistungen sind nicht in der monatlichen Pauschale bzw. im Seitenpreis inbegriffen und werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt: - Behebung von Störungen und Schäden, die auf äussere Einflüsse oder unsachgemässe Behandlung sowie Fehlbedienung zurückzuführen sind; - Behebung von Papierstaus; - Reinigung des Vorlageglases; - telefonische Beantwortung von Fragen, die nicht in Zusammenhang mit einer Störung stehen; - Standortwechsel während der Vertragslaufzeit und Geräterücknahme bei Vertragsende - Expresslieferungen und Kurierdienste; - Aufwendungen infolge von Änderungen an der EDV-Umgebung des Kunden; - Service- und Supportleistungen zur Wiederherstellung der Konnektivität zur Gerätemanagement Software, sofern diese aus Gründen, welche in der Kundenverantwortung liegen (z.B. Umplatzierung des Geräts), unterbrochen wurde; - Generalrevisionen, die nach längerer Benützung des Gerätes notwendig werden können (frühestens nach 5 Jahren).
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Geräte ausschliesslich vertragsgemäss bzw. sachgerecht zu gebrauchen und zu unterhalten.
6.2 Dem Kunden obliegen die kleinen, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderlichen Reinigungen. Ebenso hat der Kunde für die Behebung von Papierstaus, der Reinigung des Vorlageglases und für das Auswechseln von Verbrauchsmaterialien besorgt zu sein. Dabei darf der Kunde nur von M+, genehmigtes Verbrauchsmaterial oder Ersatzteile verwenden. Allfällige im Zusammenhang mit diesen Arbeiten entstehende direkte und indirekte Schäden gehen zulasten des Kunden.
6.3 Bei dringenden Reparaturen und Massnahmen (Notfälle) ist der Kunde verpflichtet, die für die Abwendung oder Vergrösserung eines Schadens notwendigen Vorkehrungen, soweit möglich und zumutbar, selbst zu treffen oder treffen zu lassen. Im Unterlassungsfalle haftet der Kunde für solche Schäden.
6.4 Veränderungen der Geräte dürfen ausschliesslich von M+, oder von einem durch sie bestimmten Dritten vorgenommen werden. M+, lehnt jede Haftung für Schäden ab, die auf Veränderung der Geräte zurückzuführen sind, welche nicht von M+, vorgenommen wurden.
6.5 Zubehör zu den Geräten, das nicht Gegenstand des Print-Vertrages bildet, darf nur nach vorgängiger schriftlicher Genehmigung durch M+, verwendet werden. Verwendet der Kunde solches Zubehör ohne vorgängige schriftliche Genehmigung der M+,, so lehnt M+, jede Haftung für daraus entstehende Schäden ab. Alle Aufwendungen, die M+, dadurch entstehen, werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
6.6 Der Kunde liefert auf Aufforderung alle Zählerstände in der von M+, gewünschten Art. Sieht sich der Kunde nicht in der Lage, die Zählerstände entsprechend zu liefern, behält sich M+, das Recht vor, die Rechnung für die gedruckten Seiten auf der Grundlage des Durchschnittsvolumens oder gemäss eigener Ablesung zu erstellen und für den manuellen Mehraufwand, eine Handlingsgebühr zu verrechnen.
6.7 Allfällig nicht gebrauchtes Verbrauchsmaterial bleibt Eigentum von M+, und ist an M+, zurückzugeben. Miani Office Solutions / miani.tech Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 23.3.2022
7. Eigentum und Übertragung auf Dritte Die von M+ dem Kunden zum Gebrauch überlassenen Geräte verbleiben während der gesamten Vertragsdauer im Eigentum der M+,. Vorbehalten bleibt eine allfällige Eigentumsübertragung aufgrund von Ziff. 6 hiervor. Die Geräte dürfen vom Kunden unter keinem Rechtstitel auf Dritte übertragen werden.
8. Versicherung Die Geräte sind vom Kunden auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern.